Datenschutzerklärung

1. Gegenstand und Dauer des Auftrags

- Der Gegenstand und die Dauer des Auftrags müssen individuell mit dem Auftragsverarbeiter verhandelt und festgelegt werden.
- Musterformulierungen sind wegen der Individualität der Aufträge nicht möglich.

2. Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung

Die Schreinerei Helmut Fischer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im sachlichen und zeitlichen Rahmen dieses Auftrages sowie nach Weisung des Kunden. Sie verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne unser Wissen nicht erstellt.

Die Verarbeitung der Daten auch durch die Schreinerei Helmut Fischer findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.

3. Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Schreinerei Helmut Fischer wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierbei sind die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen der Schreinerei Helmut Fischer sind gesondert zu diesem Vertrag festzulegen und sind Bestandteil des Vertrags.

Die Schreinerei Helmut Fischer gewährleistet ein Verfahren zur Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sie ist verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen an den Stand der Technik anzupassen, soweit dies erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist. Der Auftraggeber ist über wesentliche Änderungen vorab zu informieren. Die Änderungen sind schriftlich niederzulegen und werden Vertragsbestandteil. Vorschläge des Auftraggebers für Änderungen hat die Schreinerei Helmut Fischer zu prüfen. Der Auftraggeber ist über das Ergebnis zu informieren.

Beauftragt die Schreinerei Helmut Fischer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einen Subunternehmer, stellt sie sicher, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vom Subunternehmer getroffen werden und dem Stand der Technik entsprechen.

4. Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten,
Auskunft über Daten

Die Schreinerei Helmut Fischer hat die Daten nach Weisung des Auftraggebers zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an die Schreinerei Helmut Fischer zwecks Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten wendet, leitet die Schreinerei Helmut Fischer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Das gleiche gilt für Auskunftsersuche.

5. Kontrollen und sonstige Pflichten der Schreinerei Helmut Fischer

Die Schreinerei Helmut Fischer ist verpflichtet, das Datengeheimnis sowie etwaige berufliche Verschwiegenheitsverpflichtungen zu wahren. Sie hat bei der Verarbeitung ausschließlich Beschäftigte einzusetzen, die entsprechend verpflichtet und geschult sind. Sie hat insbesondere sicherzustellen, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, sorgfältig ausgewählt werden, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten und die vom Auftraggeber erlangten Informationen nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder anderweitig verwerten.

Die Schreinerei Helmut Fischer nennt dem Auftraggeber den Ansprechpartner für sämtliche vertragsrelevanten Angelegenheiten des Datenschutzes.

Die Schreinerei Helmut Fischer ist verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO zu führen. Die Schreinerei Helmut Fischer gewährt dem Landesdatenschutzbeauftragten Zugang zu den Arbeitsräumen und unterwirft sich der Kontrolle nach Maßgabe des Landesdatenschutzgesetzes in seiner jeweiligen Fassung. Der Schreinerei Helmut Fischer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontroll- und Ermittlungshandlungen der Aufsichtsbehörde.

6. Unterauftragsverhältnisse

Der Auftraggeber genehmigt die gesondert aufgelisteten Unterauftragsverhältnisse, die der Schreinerei Helmut Fischer vor Abschluss dieser Vereinbarung begründet hat. Über Änderungen hat die Schreinerei Helmut Fischer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Abschluss neuer Unterauftragsverhältnisse bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

Die Schreinerei Helmut Fischer hat dem Subunternehmer dieselben Pflichten aufzuerlegen, die er selbst gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen hat. Der Subunternehmer ist sorgfältig auszuwählen. Die Schreinerei Helmut Fischer haftet gegenüber dem Auftraggeber vollumfänglich für Datenverstöße seiner Subunternehmer.

7. Kontrollrechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, vor Beginn und während der Datenverarbeitung die Einhaltung der von der Schreinerei Helmut Fischer sowie von den Subunternehmen getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu kontrollieren oder von zu benennenden Prüfern kontrollieren zu lassen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.

Die Schreinerei Helmut Fischer gewährleistet die Möglichkeit zur Kontrolle. Hierzu weist er dem Auftraggeber auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO nach. Der Nachweis kann durch Vorlage aktueller Testate oder durch Berichte unabhängiger Prüfer (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) erbracht werden. Haben sich die Schreinerei Helmut Fischer und die von ihm beauftragten Subunternehmer Verhaltensregeln unterworfen oder ein Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, sind sie verpflichtet, dem Auftraggeber dies nachzuweisen. Zertifikate sind zu aktualisieren.

Der Auftraggeber ist berechtigt, Stichprobenkontrollen durchzuführen. Diese sind anzukündigen. Würde die Ankündigung den Zweck der Prüfung gefährden oder besteht ein dringender Anlass zur Kontrolle, ist eine Ankündigung entbehrlich.

8. Mitteilung bei Verstößen

Die Schreinerei Helmut Fischer meldet dem Auftraggeber unverzüglich sämtliche Verstöße gegen Pflichten aus diesem Vertrag. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf sonstige Verletzungen von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder anderen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Schreinerei Helmut Fischer hat im Benehmen mit dem Auftraggeber angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung bzw. zum Ausschluss möglicher nachteiliger Folgen für die Betroffenen zu ergreifen.

9. Weisungsbefugnis des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist berechtigt, der Schreinerei Helmut Fischer jederzeit Weisungen zu erteilen, insbesondere hinsichtlich der Art, des Umfangs und des Zeitpunkts der Verarbeitung von Daten. Die Weisungen des Auftraggebers erfolgen in Textform. Erachtet die Schreinerei Helmut Fischer eine Weisung des Auftraggebers als rechtswidrig, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Er ist berechtigt, die Durchführung der Weisung auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Erteilt der Auftraggeber Einzelweisungen bzgl. des Umgangs mit personenbezogenen Daten, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, z.B. Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen, werden sie als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.

10. Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern

Die Schreinerei Helmut Fischer hat dem Auftraggeber sämtliche in seinen Besitz befindlichen personenbezogenen Daten, erstellte Verarbeitungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, unverzüglich nach Erfüllung des Vertrags oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind von der Schreinerei Helmut Fischer entsprechend der geltenden Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.